Teilnahmebedingungen für den
„Ulmer Jugendpreis für eine bessere Zukunft“
Für die Teilnahme am Wettbewerb gelten die folgenden Bedingungen:
Ausrichter
Ausrichter des Wettbewerbs sind
- Uzin Utz SE, Dieselstraße 3, 89079 Ulm,
- Hermann Bantleon GmbH, Blaubeurer Straße 32, 89077 Ulm
- Sparkasse Ulm, Anstalt des öffentlichen Rechts, Hans-und-Sophie-Scholl-Platz 2, 89073 Ulm
Teilnahmeberechtigte / Einreichung
- Teilnahmeberechtigt sind alle Schüler*Innen ab der Jahrgangsstufe 7 von Schulen im Umkreis bis ca. 75 Kilometer der Stadt Ulm.
- Mitglieder der Jury, sowie ihre Familienmitglieder und ihnen nahestehende Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Zugelassen sind sowohl Einzel- aus auch Gruppenarbeiten. Gruppenarbeiten müssen als solche in geeigneter Weise gekennzeichnet sein.
- Zur Einreichung sind aus Gründen des Jugend-Datenschutzes nur volljährige Personen oder die Schulen selbst berechtigt (nachfolgend „Einreichende“). Schulen dürfen mehrere Projekte eigener Schüler*innen einreichen. Personenbezogene Daten der teilnehmenden Minderjährigen sind zu anonymisieren.
- Die Einreichenden haben vorab sicherzustellen, dass eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme am Wettbewerb und zur Geltung der Teilnahmebedingungen vorliegt.
Zum Wettbewerb zugelassene Projekte
- Eingereicht werden können alle Arten von Projekten, die sich in einem fortgeschrittenen Zustand befinden und sich mit dem Themengebiet der zwischenmenschlichen Verantwortung auseinandersetzen – zum Beispiel Umwelt- und Klimaschutz, Arbeitsbedingungen, Grundversorgung mit Nahrung und Wasser, etc.
- Jede Projektform ist möglich z.B. Filme, Soziale Projekte, Plakate o.ä.
- Alle rechtswidrigen Inhalte in Projekten sind untersagt. Dies gilt auch für rassistische und/oder gewaltverherrlichende Handlungen, menschenverachtende und pornographische oder sonst wie jugendgefährdende Inhalte.
- Die Projekte müssen selbstständig von den Schüler*innen erarbeitet sein. Die bisherige Finanzierung der Projekte soll auf Spendenbasis o.ä. erfolgt sein.
Nutzungsrechte
- Die Einreichenden erklären, dass die Schüler*innen über alle zur Teilnahme am Wettbewerb benötigten Nutzungsrechte (insbesondere des Veröffentlichungsrechts) am Projekt verfügen.
- Durch die Einreichung und die anschließende Verwertung im Rahmen des Wettbewerbs und der Preisverleihung dürfen keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber- oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden. Die Einreichenden stellen diesbezüglich die Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter inklusive Kosten der Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.
- Die Veranstalter sind berechtigt, die eingereichten Beiträge auszugsweise zu verwenden, um den Menschenrechtspreis offline oder online zu bewerben und über diesen zu berichten. Dazu wird den Veranstaltern kostenfrei das Recht zur einfachen Nutzung der eingereichten Beiträge erteilt.
- Mit der Teilnahme am Wettbewerb erfolgt seitens der Einreichenden und der Schüler*innen das Einverständnis zur Begutachtung und Bewertung der eingereichten Beiträge durch die Veranstalter sowie der weiter unten benannten Jury.
Formalitäten
- Berücksichtigt werden nur Projekte, die über das Online-Formular unter ulmer-jugendpreis.de eingereicht wurden.
Auswahlkriterien / Preise
- Die gewinnenden Projekte werden von einer Jury bestimmt. Diese setzt sich zusammen aus:
Iris Mann (Bürgermeisterin für Bildung, Soziales & Kultur der Stadt Ulm)
Johannes Rauneker (Chefreporter Schwäbische Zeitung)
Ulrich Becker (Chefredakteur Südwest-Presse Ulm)
Julian Utz (Mitglied des Vorstands Uzin Utz SE)
Tobias Brischer (Vorstand Haus der Nachhaltigkeit in Ulm, Neu-Ulm und Region e.V.)
- Ausgelobt werden die folgenden Preise:
- Platz: 5.000 €
- Platz: 3.000 €
- Platz: 1.000 €
- Das Preisgeld darf nur zur Förderung des eingereichten Projekts genutzt werden.
Vorzeitige Beendigung oder Änderung des Wettbewerbs; Ausschluss
- Die Veranstalter behalten sich vor, den Wettbewerb jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Aufsichtsbehörden) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs zu garantieren.
- Die Veranstalter behalten sich vor, einzelne Projekte vom Wettbewerb aus wichtigem Grund auszuschließen. Im Falle des Ausschluss sind bereits ausgezahlte Preisgelder zu erstatten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor
- bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen
- grob unwürdigem Verhalten der Einreichenden oder der teilnehmenden Schüler*innen, welches geeignet ist die Integrität des Preises zu gefährden
- einer Zweckentfremdung des Preisgeldes entgegen diesen Teilnahmebedingungen
Schlussbestimmungen
- Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.
- Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Entscheidung der Jury ist ausgeschlossen.