INFORMATIONEN ZUR GEMEINSAMEN VERANTWORTLICHKEIT NACH ART. 26 DER DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO)
Mit den nachstehenden Informationen stellen wir Ihnen die wesentlichen Inhalte zur Verfügung, die die Uzin Utz SE sowie die Hermann Bantleon GmbH und die Sparkasse Ulm vertraglich im Zuge einer gemeinsamen Verantwortung gemäß Art. 26 DSGVO für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Gemeinschaftsprojekts „Ulmer Jugendpreis“ festgelegt haben.
Da es im Rahmen dieser Zusammenarbeit möglich oder notwendig ist, dass die gemeinsam Verantwortlichen Zugriff auf ihre personenbezogenen Daten erhalten, sind diese bezüglich der nachfolgend beschriebenen Prozesse gemeinsam für den Schutz ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich. Nachfolgend werden weiterhin die wesentlichen Inhalte der Vereinbarung zwischen den Verantwortlichen zur Erfüllung ihrer Pflichten gemäß der DSGVO dargestellt.
Verantwortliche:
Uzin Utz SE
Dieselstraße 3
89079 Ulm
Tel.: +49 731 4097-0
E-Mail: de@uzin-utz.com
Website: de.uzin-utz.com/
Datenschutzbeauftragter:
Tobias Mönch
Uzin Utz SE
Tel.: +49 731 4097-0
E-Mail: datenschutz(at)uzin-utz.com
Hermann Bantleon GmbH
Blaubeurer Str. 32
89077 Ulm
Tel.: +49 731 39 90-0
E-Mail: info@bantleon.de
Datenschutzbeauftragter:
Thomas Rathgeber
Sparkasse Ulm
Neue Straße 66
89073 Ulm
Tel.: +49 731 101-0
E-Mail: kontakt@spkulm.de
Datenschutzbeauftragter:
Mirko Beyer
E-Mail: dsb@spkulm.de
Projektbeschreibung
Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit bei der Durchführung des Ulmer Jugendpreises ist die Uzin Utz SE für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf der Plattform (Internetseite) sowie bei der Zurverfügungstellung der Daten an die anderen Parteien („Wirkbereich A“) zuständig. Die Hermann Bantleon GmbH und die Sparkasse sind für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Sortierung und Vorbereitung der Projekte zur Juryabgabe zuständig („Wirkbereich B“). Für die Vorbereitung und Durchführung der Preisverleihung sind alle 3 Parteien zuständig („Wirkbereich C“).
Im Rahmen ihrer gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit haben die Sparkasse Ulm und die Hermann Bantleon GmbH und Uzin Utz SE vereinbart, wer von ihnen welche Pflichten nach der DSGVO erfüllt. Dies betrifft insbesondere die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen und die Erfüllung der Informationspflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 DSGVO.
Diese Vereinbarung ist notwendig, da bei der Durchführung der gemeinsamen Aktion namens Ulmer Jugendpreis personenbezogene Daten in unterschiedlichen Prozessabschnitten und Systemen verarbeitet werden, die entweder von der Uzin Utz SE oder der Sparkasse Ulm oder der Hermann Bantleon GmbH betrieben werden.
Prozessabschnitt:
Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Plattform
Erfüllung der Pflichten durch: Uzin Utz SE
Vorbereitung der Projekte für die Jury
Erfüllung der Pflichten durch: Hermann Bantleon GmbH/Sparkasse Ulm
Vorbereitung/Durchführung Preisverleihung
Erfüllung der Pflichten durch: Uzin Utz SE/Hermann Bantleon GmbH/Sparkasse Ulm
Betroffene Personen und Kategorien personenbezogener Daten
Betroffene Personen sind Teilnehmer des Wettbewerbes „Ulmer Jugendpreis“ und Schulen bzw. Lehrkräfte, welche die minderjährigen Schüler anmelden.
Es werden folgende Daten erhoben: Vorname und Nachname der Kontaktperson (Lehrkraft), E-Mail-Adresse, der Name der teilnehmenden Schule.
Bei der Projektbeschreibung können die Namen der einzelnen Schüler genannt werden, dies ist aber freiwillig.
Zuordnung Zuständigkeiten bei Prozessabschnitten
Auch wenn eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht, erfüllen die Parteien die datenschutzrechtlichen Pflichten entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten für die einzelnen Prozessabschnitte wie folgt:
Die Verantwortlichen haben vereinbart, alle gesetzlichen Vorgaben gemäß Art. 32 DSGVO mithilfe von geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu erfüllen, um ein angemessenes Schutzniveau für die Verarbeitung personenbezogenen Daten gewährleisten zu können.
Die Verantwortlichen haben sich verpflichtet, sich gegenseitig bei der Einhaltung der vertraglich vereinbarten Festlegungen sowie aller anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen gegenseitig zu unterstützen und entsprechend abzustimmen. Insbesondere betrifft dies die folgenden Bereiche: